Was hat man für Ansprüche bei Verletzung der Marke?
Wir schützen Ihre eingetragene Marke und machen Ihre Ansprüche geltend.
Sie haben nach dem deutschen Markengesetz folgende Ansprüche:
Neben Ansprüchen aus dem Markengesetz können gleichzeitig auch andere Ansprüche bestehen, insbesondere aus dem Namensrecht (§ 12 BGB) sowie aus § § 812,823 BGB und aus dem Wettbewerbsrecht gemäß § § 8, 9,10 UWG.
Selbstverständlich verteidigen wir Ihre Marke auch gegen die Konkurrenz und vertreten Sie in Markenprozessen mit unserer rechtlichen Kompetenz.
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